Mandatsbedingungen
Ein allfälliges Mandatsverhältnis entsteht erst durch die schriftliche Annahme des Auftrags. Es entsteht kein Auftragsverhältnis durch die Übermittlung eines E-Mails.
Honorar & Gebühren
Das Honorar bemisst sich auf der Basis des vereinbarten üblichen Stundenansatzes nach Zeitaufwand. Die Vergütung setzt sich zusammen aus dem Honorar für die Dienstleistungen, notwendigen Auslagen und der allfällig zu entrichtenden Mehrwertsteuer.
Gebühren für Notariatsdienstleistungen
Informationen zu Notariatsgebühren
Verordnung über die Beurkundungsgebühren des Kantons Luzern (BeurkGebV) SRL Nr. 258
Haftungsausschluss
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